Kircheneintritt
Bitte treten Sie ein...
Sie sind herzlich in Ihrer Evangelischen Kirche willkommen! Hier haben wir Ihnen einige Fragen und Antworten zusammengstellt, die Sie im Kontext eines geplanten Eintritts haben könnten. Darüber hinaus: Sprechen Sie uns gern an! Wir freuen uns auf Sie!
An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen.
Werde ich getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Wenn Sie vorher zu keiner christlichen Gemeinschaft gehört haben, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Vorher können Sie in Gesprächen o.ä. den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich (wieder) in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie erwerben mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.